Wieso globale Produktionen ein Lieferkettengesetz benötigen

Vielleicht hast du in den letzten Wochen, Monaten oder Jahren schonmal von dem oft geforderten Lieferkettengesetz gehört.

Mit einem Lieferkettengesetz soll erreicht werden, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet sind, in globalen Wertschöpfungsketten die Menschenrechte einzuhalten und zu achten. Das wäre nicht nur ein netter Zusatz, sondern ist vielmehr ein Muss um wirklich nachhaltig Transparenz, Fairness und auch Umweltschutz in Produktionen zu integrieren.

Wie die Lage für deutsche Firmen, die im Ausland produzieren, momentan ist, wieso ein Lieferkettengesetz aus unserer Sicht unerlässlich ist und wie es derzeit für einen Gesetzesentwurf aussieht, kannst du im folgenden Artikel erfahren. 

Wieso braucht es ein Lieferkettengesetz?

Mithilfe eines Lieferkettengesetzes müssten die Unternehmen verpflichtend ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass in den eigene Lieferketten keine Umwelt- und Sozialstandards verletzt werden. Die Unternehmen sollen daher auch verantwortlich dafür sein, was in ihren Produktionsländern passiert und unter welchen Umständen ihre Produkte produziert werden. 

Momentan ist es nämlich so: passieren beispielsweise in der Produktion von Ware deutscher Firmen im Ausland aufgrund von unsicheren Arbeitsstätten Unfälle oder die Umwelt in den jeweiligen Ländern wird durch den Einsatz von in Europa verbotenen Chemikalien geschädigt, können sich die deutschen Unternehmen einfach aus der Affäre ziehen. Die Geschädigten haben dann wiederum wenige Chancen, vor deutschen Gerichten zu gewinnen und entschädigt zu werden. 

Fairness über die Landesgrenzen hinaus

Bei einer Produktion in Deutschland müssen vielfältige Richtlinien eingehalten werden. Dabei sind Arbeitnehmerrechte, Arbeitssicherheit und auch Umweltschutz nur einige Beispiele. Dies führt zu höheren Produktionskosten und um hier Kosten zu sparen, weichen viele Unternehmen auf eine Fertigung im Ausland aus – bevorzugt in Ländern, in denen es diese Mindeststandards eben nicht gibt. 

Diese Sorgfaltspflicht gilt also in Deutschland und auch anderen europäischen Ländern, sobald die Produktion den europäischen Kontinent jedoch verlässt, und etwa in Ländern mit niedrigen Löhnen und Standards produziert wird, ist eine rechtliche Nachverfolgung und das rechtliche Belangen von Unternehmen nicht möglich. 

Mit einem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen, die in solchen Ländern produzieren, dazu verpflichtet werden, für die Erfüllung gewisser Vorgaben zu sorgen. Übrigens wäre die Produktion auch unter Einhaltung der deutschen Vorgaben in den jeweiligen Ländern noch immer deutlich günstiger als die Produkte in Deutschland herstellen zu lassen. Für die Beschäftigten würde es jedoch die Chance bieten, von guten Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit zu profitieren, die für sie noch nicht zur Regel gehören.

Das Einhalten von Menschenrechten und der Schutz unserer Umwelt sollten unserer Ansicht nach niemals eine freiwillige Angelegenheit sein. 

Nun könnte man meine, dass es für Unternehmen doch sowieso selbstverständlich wäre, in den Lieferketten auch auf Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen zu achten, doch dem ist leider nicht so: letzten Sommer hat ein Monitoring der Bundesregierung ergeben, dass lediglich 22 Prozent der befragten deutschen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Und gerade Beispiele wie die Schokoladen- oder Textilindustrie zeigen, dass bei freiwilligen Regelungen die Standards einfach nicht eingehalten werden und es hierfür Gesetze benötigt.

Das Lieferkettengesetz light

Nochmal zurück zu unserer Bundesregierung: Die hatte sich im Koalitionsvertrag von 2018 dazu verpflichtet, dieser unternehmerischen Sorgfaltspflicht mit einem Gesetz nachzukommen. 

Obwohl sich laut einer Umfrage von Infratest dimap im Jahr 2020 auch rund 75 Prozent der Bürger:innen für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen haben, ging da von Seiten der Regierung lange Zeit nicht wirklich etwas voran. Vor allem vom Bundeswirtschaftsminister wurden Gesetzesentwürfe lange ausgebremst. 

In der letzten Woche kam dann die unerwartete Meldung, dass man sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hat. Laut neuesten Meldungen gibt es hier zwischen den einzelnen Ministern bereits wieder Unstimmigkeiten und die Durchsetzung des Gesetzes ist weiter ungewiss. 

Sollte die Einigung aber doch erfolgen, soll das Lieferkettengesetz im Januar 2023 in Kraft treten und zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. 

Der vorgelegte Entwurf gilt allerdings als entschärftes Lieferkettengesetz, da bei Nichteinhaltung lediglich Bußgelder und Sanktionen verhängt werden sollen, die Unternehmen jedoch nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Außerdem würden Unternehmen nach jetzigem Stand lediglich für die direkten Zulieferer verantwortlich sein, gerade in Bereichen wie der Textilindustrie sind die Lieferketten aber deutlich komplexer. 

Ganz zufriedenstellend ist das geplante Gesetz also nicht. Wir hoffen, dass der Entwurf noch Raum für Nachbesserungen bietet. 

Unserem Verständnis nach sollte ein Lieferkettengesetz und das Nachkommen der Sorgfaltspflicht für Unternehmen selbstverständlich sein. Wer Produkte fertigen lässt, sollte vor Ort auch sicherstellen, dass dies unter sozialen und fairen Bedingungen geschieht. Auch für Konsument:innen würde das nur Vorteile mit sich bringen, da wir so keine Zeit mehr dafür investieren müssten, zu recherchieren, welche Firmen sozial und fair produzieren, sondern das dann einfach ein Standard wäre. Damit die Standards aber auch wirklich eingehalten werden, sehen wir es als unerlässlich, dass die Unternehmen auch zivilrechtlich haften müssen. 

Wir verlieren die Hoffnung nicht, dass sich unsere Bundesregierung nochmal sammelt und es schafft, ein Lieferkettengesetz zu verabschieden, in dem klare Regulierungen verankert sind und der Sorgfaltspflicht deutlich nachkommt. 

 

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